Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den umstrittensten Augsburger Parkplatzwächter erhoben: Arthur Schifferer (30) und einem Mitarbeiter werden Nötigung, Beleidigung und Erpressung vorgeworfen, so die Staatsanwaltschaft gestern auf Anfrage. Es geht um Schifferers Tätigkeit auf dem Parkplatz am Ärztehaus hinter der City-Galerie. Dort schleppt er seit einem guten halben Jahr ab. Insgesamt sind 120 Anzeigen gegen ihn eingegangen.
Schifferer wird vorgeworfen, beim Abschleppen und dem Anbringen von Parkkrallen an Autos nicht verhältnismäßig vorzugehen. Dabei ist gegen Schifferers Tätigkeit, Autos abzuschleppen, grundsätzlich nichts zu sagen. Das sieht auch die Staatsanwaltschaft so. In einem ähnlichen Fall entschied der Bundesgerichtshof (BGH) Anfang Juni, dass das Abschleppen von Falschparkern auf Privatgrund rechtens ist (AZ: V ZR 144/0

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Doch der Staatsanwaltschaft geht es um das Wie. In sechs Fällen ist Schifferer der Nötigung angeklagt. Es geht vor allem darum, dass Falschparker, die noch vor dem Abschleppen zu ihrem Auto zurückkamen, am Wegfahren gehindert worden sein sollen, obwohl sie ihre Personalien für eine Rechnung daließen. Schifferer wollte offenbar Sofortkasse. Teilweise diskutierten Autofahrer zweieinhalb Stunden mit Schifferer, weil sie wenige Minuten falsch geparkt hatten.
Auch Erpressung wird Schifferer vorgeworfen, weil er Betroffenen, die nach ihren Angaben etwas im Ärztehaus zu besorgen hatten, dort dann aber vor verschlossenen Türen standen, „krallte“. Immer wieder beklagten Betroffene gegenüber unserer Zeitung auch den rüden Ton und, dass Autofahrern „aufgelauert“ werde.
Schifferer fühlt sich hingegen im Recht und beruft sich auf das Urteil des BGH. „Reine Willkür“ sei die Anklage der Staatsanwaltschaft. Schifferer: „Ich lasse mich nicht stoppen.“