Der vom Bundeskabinett am 23. Juli 2008 verabschiedete Entwurf des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung weiterer Vorschriften wurde vom Bundestag am 18. Dezember 2008 beschlossen und vom Bundesrat am 13. Februar 2009 gebilligt.
Damit ist der Weg frei für die Einführung des elektronischen Personalausweises im Scheckkartenformat, der ab November 2010 den bisherigen Personalausweis ablösen wird. Die Daten, die heute optisch vom Dokument ablesbar sind, sollen zukünftig in einem Ausweis-Chip gespeichert werden. Damit wird es möglich sein, sich im Internet elektronisch auszuweisen – sowohl gegenüber Behörden im E-Government als auch gegenüber privatwirtschaftlichen Dienstleistungsanbietern im Internet, beispielsweise bei Online-Shopping, Online-Banking oder Online-Auktionen. Gleichzeitig kann der Ausweisinhaber sicher sein, dass diejenige Stelle, die seine Daten abfragt, tatsächlich dazu berechtigt ist. Für behördliche Kontrollen an Grenzen und im Inland – und nur für diese – ist darüber hinaus zur Identitätsfeststellung eine Biometriefunktion vorgesehen: Das digitale Foto wird in allen Personalausweisen enthalten sein. Zwei Fingerabdrücke können auf freiwilliger Basis ebenfalls im Chip gespeichert werden.Die neue Dokumentengeneration wird die herkömmlichen Anwendungen des Ausweises um elektronische Funktionen ergänzen:
- Ausweis im Internet: Die Daten, die heute optisch vom Dokument ablesbar sind, sollen zukünftig in einem Ausweis-Chip gespeichert werden. Damit wird es möglich sein, sich im Internet elektronisch auszuweisen – sowohl gegenüber Behörden im E-Government als auch gegenüber privatwirtschaftlichen Dienstleistungsanbietern, beispielsweise bei Online-Shopping, Online-Banking oder Online-Auktionen. Gleichzeitig kann der Ausweisinhaber sicher sein, dass diejenige Stelle, die seine Daten abfragt, tatsächlich dazu berechtigt ist. Auf diese Weise können Prozesse wie Log-in, Eröffnung von Konten und Accounts, Adressverifikation und Altersnachweis sicherer, wirtschaftlicher und schneller realisiert werden. Aufgrund seines Sicherheitskonzeptes hilft der elektronische Personalausweis, Internetkriminalität zu bekämpfen und das Vertrauen der Bevölkerung in elektronische Transaktionen zu steigern. Er stärkt den Schutz vor Identitätsdiebstahl und bietet neue benutzerfreundliche Möglichkeiten für die Umsetzung des Jugendschutzes, letzteres unter anderem an Automaten, beispielsweise beim Zigarettenkauf.
- Elektronische Signatur: Auf Wunsch des Ausweisinhabers kann die qualifizierte elektronische Signatur für E-Government- und E-Business-Anwendungen auf den Ausweis geladen werden.
- Sicheres Reisedokument: Damit der Personalausweis auch in Zukunft als sicheres Reisedokument eingesetzt werden kann, wird die Ausweiskarte ähnlich dem elektronischen Reisepass biometrische Merkmale im Chip erhalten, die für behördliche Kontrollen an Grenzen und im Inland – und nur für diese – zur Identitätsfeststellung verwendet werden können. Das digitale Foto wird zu diesem Zweck in allen Personalausweisen enthalten sein. Zwei Fingerabdrücke können auf freiwilliger Basis ebenfalls im Chip gespeichert werden. Beide Merkmale ermöglichen eine effiziente und sichere Unterstützung der Personenkontrolle, insbesondere zur Bekämpfung der so genannten Look-Alike-Täuschung, d.h. Betrugsversuchen, bei denen verlorene oder gestohlene Dokumente gezielt durch fremde Personen verwendet werden, die dem Inhaber ähnlich sehen oder ihr Erscheinungsbild – etwa durch Änderungen der Frisur, Barttracht, Brille/ Kontaktlinsen – ähnlich gestalten.
Verfahrensstand
- Das Grobkonzept zum elektronischen Personalausweis wurde 2008 veröffentlicht und in Zusammenarbeit mit BITKOM und Deutschland sicher im Netz e.V. im Rahmen von gemeinsamen Workshops und Informationsveranstaltungen mit Vertretern der Wirtschaft, der Wissenschaft, des Datenschutzes und der Verbraucherverbände diskutiert.
- Der Entwurf des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung weiterer Vorschriften wurde am 23.07.2008 vom Kabinett beschlossen.
- Das Gesetz wurde vom Bundestag am 18. Dezember 2008 beschlossen und vom Bundesrat am 13. Februar 2009 gebilligt.
Nächste Schritte
- Verkündung des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
- Entwurf Personalausweis-Verordnung
- Fertigstellung der technischen Spezifikationen durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
- Vorbereitung und Durchführung eines Anwendungstests (Ende 2009) mit Partnern aus dem E-Government und E-Business sowie eines Feldtests mit ausgewählten kommunalen Ausweisbehörden
- Fortführen der aktiven Mitarbeit in nationalen und internationalen Arbeitsgruppen bzw. Gremien wie dem Deutschen Industrieforum (DIF), dem Europäischen Komitee für Normung (CEN – European Citizen Card) und dem Deutschen Institut für Normung e.V. (DIN)
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