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Andreas

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18.03.2009, 21:08

Verwaltungsgericht erklärt Vorratsdatenspeicherung für unverhältnismäßig

Gegen die Vorratsdatenspeicherung hat sich jetzt das Verwaltungsgericht Wiesbaden in einer Entscheidung ausgesprochen. Die Richter sind der Ansicht, dass eine Speicherung von Nutzerdaten auf Vorrat unverhältnismäßig im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention ist. In Deutschland sollen Verbindungsdaten von Telefonanschlüssen, Mobiltelefonen und der Internet-Nutzung flächendeckend auf Vorrat ein halbes Jahr lang gespeichert werden. Datenschützer wie die Mitglieder des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung sehen diese Vorgehensweise kritisch und begrüßen deshalb das Urteil des Verwaltungsgerichts (VG Wiesbaden, Az.: 6 K 1045/08.WI)
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