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Andreas

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19.10.2009, 18:59

Bundesgerichthof verurteilt MEdiamarkt für seine Handyverträge

Zitat

Der Bundesgerichtshof hat Media Markt untersagt, Handyverträge mit null Euro Grundpreis zu bewerben, wenn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen weitere Kosten enthalten sind. Media Markt hatte mit diesem Grundpreis geworben und erst im Kleingedruckten wurde ersichtlich, dass noch ein Mindestumsatz anfällt und der Vertrag zwei Jahre lang läuft. Deshalb reichte der Mobilfunk-Anbieter Mobilcom eine Klage gegen Media Markt ein, die durch mehrere Instanzen lief, bis jetzt der Bundesgerichtshof das letzte Wort gesprochen hat: Media Markt hat mit seinem Marketing gegen die Preisangabenverordnung verstoßen.

Diese Verordnung besagt, dass der Endpreis eines Produkts deutlich lesbar und klar formuliert angegeben werden muss. Eine Platzierung der anfallenden Kosten im Kleingedruckten ist nicht zulässig, wenn das Produkt für 0,00 Euro beworben wird, aber im Endeffekt ein höherer Preis zustande kommt.

Bundesgerichtshof, Aktenzeichen I ZR 14/07
Ich kenne mehrere Fälle, wo es zu solchen Vertragsfallen gekommen ist. Daher immer das kleingedruckte lesen!
Machmal ist schweigen die schlechtere Alternative - Drum zeig Mut, lern reden und argumentieren!
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Student für Lehramt Physik/Informatik
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Kennt ihr noch leute, die uns noch nicht kennen? Na dann einfach einladen!
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thepayne

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19.10.2009, 19:26

Allgemein kann man immer Einspruch einlegen, wenn der Preis nicht klar ersichtlich war. Notfalls die Rechtsschutz informieren und damit drohen. Viele ziehen sich dann zurück, wenn sie dich abzocken wollten^^
Erhebt eure Stimme und schützt das Grundgesetz, auch unter Schwarz-Gelb!


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Gott sei Dank: Ich bin a Frank!


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PS: Wer Bock hat, kann sich ja mal an meine Gedichte und Liedtexte auf meinem Blog machen^^

Roul

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22.10.2009, 09:46

Najo ich hab gelernt immer das KLeingedruckte zu lesen ;-), würde ich jedem Anraten ob in Veträgen oder im Internet, es bewart vor unanehmlichkeiten.

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