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Unser neuestes Mitglied heißt: gaoshu01.

thepayne

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04.06.2009, 13:09

JArbSchG §44 - Welches Land trägt die Kosten der Erstuntersuchung?

Hi,

folgendes Problem:
Wir als Familie wohnen alle in Bayern (Oberfranken), aber mein Bruder beginnt August eine schulische Ausblindung in Sachsen (Plauen).
Meine Frage ist:
Wer zahlt die Erstuntersuchung? Im JArbSchG $44 steht nur, dass das Land zahlt, aber 'das Land' wird nicht weiter definiert.

Danke schonmal.
Erhebt eure Stimme und schützt das Grundgesetz, auch unter Schwarz-Gelb!


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Gott sei Dank: Ich bin a Frank!


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PS: Wer Bock hat, kann sich ja mal an meine Gedichte und Liedtexte auf meinem Blog machen^^

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andy (wie immer zu faul zum einloggen)

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2

04.06.2009, 14:38

das wo er seinen hauptwohnsitz hat ist uständig.

thepayne

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04.06.2009, 17:35

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Andreas

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04.06.2009, 21:55

hm,
ihr könnt ja mal bei euch in hof ins amt gehen und da fragen, die werden es euch am sichersten sagen.

normalerweiße ist ja der wohnort mit dem bl in dem man arbeitet identisch.

immer müssen es die franken kompliziert machen^^

also ich denke dass da die ämter die besten anspechparter sind, oder der Warface:P
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surcouf

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04.06.2009, 22:09

Immer das, wo man arbeitet. Ist wie bei den Feiertagen, man hat ja auch nur die von dem Bundesland frei, wo man arbeitet.



btw: ich komm ursprünglich 10 km von Plauen entfernt her, also Liebe Grüße an den Bruder :D

thepayne

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06.06.2009, 00:41

Ich werd den Gruß weiterleiten.

Im Amt haben wir schon angerufen, aber die hatten auch keinen Plan, wie das jetzt aussieht. Wir versuchen es nochmal in nem sächsischem Amt bzw. auch mal bei der Schule am Montag.

Danke für die Antworten. Ich halt euch auf dem Laufenden, wie es sich entwickelt (auch wegen Fahrtgeld etc... Ja, das ist auch son Thema... -.-).
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